Musikbranche
Musisfera-Redaktion
Musikbranche

Elvis gegen Anthropic: Der KI-Urheberrechtsstreit erreicht die Nachlässe

Eine Klage um 274 Presley-Songs zeigt: Nachlässe großer Künstler stehen im Streit um KI-Training jetzt in vorderster Reihe. Gelöst wird er nicht vor Gericht, sondern durch Lizenzen.

Veröffentlicht
25. Oktober 2026
Lesezeit
3 min
Kategorien
Musikbranche

KI-generiertes Bild

Was geschieht, wenn es im Urheberrechtskrieg um KI nicht mehr um die Kataloge von Verlagen geht, sondern um die wohl bekannteste Stimme der amerikanischen Musik? Möglicherweise erfahren wir es gerade. Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Werk sind nun gegen Anthropic vorgegangen, und das ist unserer Ansicht nach ein stärkeres Signal, als die Schlagzeile vermuten lässt.

Was eingereicht wurde

Rolling Stone berichtet, dass Anthropic laut Klageschrift ohne Erlaubnis mit 274 Presley-Songs trainiert habe, darunter Hits wie „All Shook Up“ und „Can't Help Falling in Love“. Die Schlagzeile von Billboard zu dem Fall enthält die Formulierung „Deeply Protective of These Iconic Songs“.

Die Klage kommt nicht allein. Sony Music Publishing und Warner Chappell haben Anthropic wegen des Musiktrainings von Claude verklagt, wie Mexico Business News berichtete (31. August 2026). Billboard berichtet zudem über neue Klagen von Reservoir gegen Suno und Anthropic. Und ein Gericht hat im Fall Concord laut der Übersicht der Kanzlei Baker & Hostetler bereits abgelehnt, einige Ansprüche abzuweisen.

Der Nachlass ist eine andere Art von Kläger

Ein großer Verlag ist ein Unternehmen. Ein historischer Katalog ist zugleich ein Vermächtnis, und das verändert die Wirkung. Gerichte bestehen aus Menschen, und „ein Unternehmen hat Liedtexte abgegriffen“ klingt anders als „ein Unternehmen hat die Songs von Elvis Presley eingelesen“. Wir meinen, dass die Symbolik mehr zählt, als Juristen zugeben werden.

Auch die Anreize könnten sich ändern. Unsere Einschätzung: Ein Rechteinhaber, dessen gesamte Marke an einem Katalog hängt, hat weniger Grund, sich still zu einigen, und mehr Grund, öffentlich als dessen Verteidiger aufzutreten. Jeder Nachlass, der das beobachtet, wird sich dieselbe Frage stellen: Wenn Presleys Leute vor Gericht ziehen, warum nicht wir? Wir rechnen mit weiteren Klagen dieser Art. Das ist eine Prognose, keine Tatsache, aber das Muster der jüngsten Verfahren deutet in diese Richtung.

Prozesse bestimmen den Preis, sie schaffen keinen Markt

Hier trennen wir uns von den Jublern. Ein Sieg vor Gericht ist langsam und ungewiss, und ein Urteil in einem Fall beantwortet nicht die nächsten zwölf. Ein Urteil kann Anthropic sagen, was das Unternehmen schuldete. Es kann aber kein System schaffen, das künftig alle bezahlt, und schon gar kein System, das gegenüber einem Songwriter fair ist, der nie das Geld für eine Klage hatte.

Dieses System heißt Lizenzierung: klare Bedingungen dafür, womit KI-Entwickler trainieren dürfen, was Rechteinhaber erhalten und was passiert, wenn das Ergebnis einem echten Song zu nahekommt. Klagen mögen der Weg sein, dieses Gespräch zu erzwingen, doch wir haben keine Einigung gemeldet gesehen, wie sie aussähe, ist also unsere Vermutung. Wir vermuten: weniger ein einzelner spektakulärer Vergleich, mehr eine nüchterne, standardisierte Preisliste.

Die KI-Unternehmen sollten diese Klage als Warnung vor ihrem eigenen Geschäftsmodell lesen. Wer die bekanntesten Kataloge der Welt in seinen Trainingsdaten haben will, fährt auf Dauer wohl am günstigsten mit einer Lizenz. Der Kampf gegen einen Nachlass nach dem anderen ist teuer, und jede Klage erschwert die nächste Verhandlung wahrscheinlich.

Unser Urteil

Die Elvis-Klage wird als einmaliges Spektakel überschätzt und als Wendepunkt unterschätzt. Es streiten nicht mehr nur Verlage und KI-Labore; das musikalische Erbe sitzt jetzt mit am Tisch. Dauerhaft tragfähig ist ein Lizenzsystem, mit dem Nachlässe, Verlage und KI-Unternehmen leben können. Bis dahin sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten, und die Legenden werden in den Aktenzeichen und Bildunterschriften auftauchen.

Diskussionsthemen

Noch keine Themen: Eröffne das erste.

Weitere Artikel