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Neil Youngs zweite Klage zeigt: Urheberrecht schlägt Protest

Künstler beklagen Wahlkampf-Playlists seit Jahren. Youngs Klage über 10 Millionen Dollar zeigt, dass der Hebel in der Lizenzierung liegt – wer sie ignoriert, wettet gegen den Papierkram.

Veröffentlicht
28. Oktober 2026
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3 min
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Foto: By Man Alive! / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Warum veröffentlichen Künstler weiterhin empörte Statements über Musik bei Wahlkampfveranstaltungen, wenn eine vor einem Bundesgericht eingereichte Klage das so viel besser ausdrückt? Neil Young hat nun den zweiten Weg gewählt, und unserer Einschätzung nach ist es der einzige, der Verhalten verändert.

Was Young tatsächlich eingereicht hat

Laut MBW wurde die Klage am Montag, dem 26. Oktober, gegen das Trump 47 Committee, Inc. vor dem Bundesbezirksgericht für den Eastern District of Virginia eingereicht. Sie fordert 10 Millionen Dollar wegen „Rockin' in the Free World“, das am 12. Oktober bei einer Kundgebung in Youngstown, Ohio, gespielt wurde. The Epoch Times berichtet, laut Klageschrift habe das Komitee weder eine Lizenz noch eine Erlaubnis gehabt und den Song auch bei weiteren Kundgebungen laufen lassen. Zudem beantragt Young, dem Komitee dauerhaft zu untersagen, Kompositionen aufzuführen, die ihm gehören.

Das ist die zweite Runde. Young hatte 2020 eine Trump unterstützende Organisation wegen dieses Songs und wegen „Devil's Sidewalk“ verklagt. Laut Hot Press endete der Fall mit einem Vergleich und dem Versprechen, seine Musik nicht mehr ohne Erlaubnis zu verwenden.

Der Vorwurf der Vorsätzlichkeit ist die eigentliche Geschichte

Das schärfste Detail ist nicht die Summe. Es ist der Vorwurf, das Komitee habe den Song weiter gespielt, „obwohl ihm bekannt war, dass eine Lizenz erforderlich ist“. Folgt das Gericht dem, wird aus einer schlampigen Playlist eine vorsätzliche. Das ist für einen Beklagten eine deutlich schlechtere Ausgangslage, und wir halten das für den Grund, warum diese Klage mehr ist als eine Fortsetzung.

Vorsicht ist hier angebracht. Es handelt sich um Vorwürfe, nicht um Feststellungen, und das Komitee hat sich in der uns vorliegenden Berichterstattung nicht geäußert. The Epoch Times schreibt, man habe das Weiße Haus und das Republican National Committee um eine Stellungnahme gebeten und bis zur Veröffentlichung keine Antwort erhalten. Dennoch ist die Konstruktion der Klage klug: Sie stützt sich auf das Urheberrecht, nicht auf verletzte Gefühle.

Protest ist billig, Lizenzierung ist ein Hebel

Viele Künstler haben sich öffentlich beschwert. Hot Press nennt Céline Dion, Olivia Rodrigo, Noah Kahan und Ariana Grande als Künstler, die Trump oder seine Kampagne kritisiert haben, während Taylor Swift und Bad Bunny ihre Musik aus Social-Media-Beiträgen des Weißen Hauses entfernen ließen, die sie verwendet hatten. Das sind echte Erfolge, aber es sind Löschungen. Sie beheben einen einzelnen Clip und lassen die Gewohnheit unangetastet.

Eine Klage verändert die Kosten. Youngs Klageschrift macht zudem Schäden für seinen Ruf und seine Marke geltend, weil der Eindruck entstehe, er unterstütze Trump. Das ist wichtig, denn der Schaden einer Playlist bei einer Kundgebung besteht nicht nur in unbezahlten Tantiemen. Er besteht in einer falschen Unterstützung, die per Lautsprecher an die Menge ausgeliefert wird.

Der Papierkram existiert – ihn zu ignorieren, ist eine Entscheidung

The Epoch Times weist darauf hin, dass die Lizenzierung in den USA überwiegend über vier Verwertungsgesellschaften für Aufführungsrechte läuft und dass manche Vereinbarungen politische Veranstaltungen ausschließen können. Außerdem verweist sie auf die „Political Entities“-Lizenz von BMI, die für Kampagnen mehr als 25 Millionen Songs abdeckt. Mit anderen Worten: Ein regelkonformer Weg existiert, und er ist nicht exotisch. Wer ihn auslässt, spekuliert darauf, dass niemand widerspricht.

Young ist ein Künstler, der widersprechen wird. Er hat den Song geschrieben, laut Klageschrift ist er Miteigentümer des Urheberrechts, und er hat schon einmal ein Versprechen erwirkt. The Epoch Times schreibt außerdem, Gerichte hätten in anderen Musikfällen bereits gegen das Trump-Team entschieden. Details zu diesen Urteilen liegen uns hier nicht vor, daher stützen wir uns nicht darauf.

Unser Fazit

Bedeutet das, dass Kampagnen vor Gericht bald verlieren werden? So weit würden wir nicht gehen. Eine einzelne Klage beweist nichts, und noch hat niemand darüber entschieden. Sie zeigt aber die Asymmetrie: Für eine Kampagne stehen ein paar Wochen Nutzung auf dem Spiel, während ein Künstler mit klaren Eigentumsverhältnissen Zeit, Prinzipien und eine Klagehistorie mitbringt.

Die praktische Lehre ist unspektakulär und gerade deshalb nützlich. Kampagnen sollten die Lizenzliste prüfen, bevor sie die Playlist erstellen. Künstler, insbesondere solche, denen ihre Songs vollständig gehören, sollten ihre eigenen Verträge lesen und die Durchsetzung als Werkzeug begreifen, nicht als letztes Mittel. Ob Young die 10 Millionen Dollar bekommt, ist offen, aber seine Klage lässt den günstigeren Weg – vorher zu fragen – sehr vernünftig aussehen.

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